Wann sollte man eine Infrarotkabine nicht nutzen?
Eine Infrarotbehandlung sollte nicht genutzt werden, wenn folgendes vorliegt:
- Schwangerschaft
- Bluthochdruck
- Lähmungen
- Epilepsie
- Narben im Rückenbereich
- Fieber
- akute Entzündungen und Infektionen
- Thrombosen
- nach Behandlungen der Haut
- Implantate mit außenliegendem Zugang
- Verletzungen die frisch sind
- Einnahme von Medikamenten, die das Wärmeempfinden beeinträchtigen
Eine Absprache mit dem Hausarzt ist vor der Benutzung zu empfehlen. Ebenso sollten Infrarot-Strahlungen nach einem Sonnenbad, Solarium und unter Einfluss von Alkohol und Drogen vermieden werden.
Nichts überstürzen
Auch nach längerer Krankheit sollte Vorsicht herrschen. Mitunter ist das allgemeine Wohlbefinden nach einer längeren Krankheit schon wieder da. Allerdings heißt das nicht zwangsweise, dass sich der Körper schon zu 100% erholt hat. Hier sollte man auf Nummer sicher gehen und lieber einmal mehr zum Arzt gehen und nachfragen ob eine Sitzung in einer Infrarotkabine schon wieder möglich ist.
Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden, doch wenn der Arzt etwas dagegen hat, dann sollte man diesem auch vertrauen und die Infrarotkabinengänge um ein paar Tage oder Wochen verschieben. Nachdem sich der Körper voll und ganz erholt hat, kann wieder fleißig hinein gegangen werden.
Trinken nicht vergessen
Ein Hinweis noch… Ob während einer Krankheit oder nicht – es ist immer essenziell vor und nach einer Infrarotkabinen Sitzung ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Der Körper verliert während einer Sitzung sehr viel Wasser, was im Nachhinein wieder zugeführt werden muss!